Baumkontrolle nach FLL & Fällgenehmigungen

Eine Baumkontrolle zeigt, ob ein Baum stand- und bruchsicher ist und welche Maßnahmen nötig sind. Markus Purretat ist zertifizierter FLL-Baumkontrolleur und European Tree Worker. Wir kontrollieren Bäume nach den FLL-Baumkontrollrichtlinien – für Privateigentümer, Hausverwaltungen, Unternehmen und Kommunen in Burkardroth, im Landkreis Bad Kissingen und in der Rhön.

Zwei Baumkletterer prüfen Seil und Klettergurt vor dem Einsatz

Warum eine Baumkontrolle?

Wer einen Baum auf seinem Grundstück hat, trägt die Verkehrssicherungspflicht. Stürzt ein Baum um oder bricht ein Ast ab, haftet der Eigentümer, wenn erkennbare Schäden nicht beseitigt wurden. Eine dokumentierte, regelmäßige Baumkontrolle durch eine fachkundige Person ist der beste Nachweis, dass Sie Ihrer Pflicht nachgekommen sind – besonders bei Bäumen an Wegen, Straßen, Parkplätzen, Spielplätzen und Gebäuden.

Was wird bei der Baumkontrolle geprüft?

  • Vitalität und Belaubung der Krone
  • Totholz, Risse, Zwiesel und Astabbrüche
  • Stammschäden, Höhlungen und Pilzfruchtkörper
  • Wurzelanlauf, Wurzelschäden und Standsicherheit
  • Neigung, Bodenveränderungen und Umfeld

Die Kontrolle erfolgt als Sichtprüfung vom Boden aus (visuelle Baumkontrolle nach FLL), bei Bedarf ergänzt durch Klopfprobe oder eine Untersuchung in der Krone mit Seilklettertechnik. Sie erhalten eine Dokumentation mit Befund, Maßnahmen und empfohlenem Kontrollintervall. Ergibt sich ein Verdacht, der eine eingehende Untersuchung mit Messgeräten erfordert, empfehlen wir das weitere Vorgehen.

Wie oft müssen Bäume kontrolliert werden?

Die FLL-Baumkontrollrichtlinien sehen Regelkontrollen in festen Intervallen vor. Je nach Alter, Zustand und Standort des Baums liegt das Intervall meist zwischen einem und drei Jahren. Bäume mit Schäden oder an stark frequentierten Stellen werden häufiger kontrolliert, außerdem nach Stürmen.

Baumschutzverordnung und Fällgenehmigung

Ob Sie für die Fällung oder einen starken Rückschnitt eine Genehmigung brauchen, regelt die Gemeinde – meist über eine Baumschutzverordnung, die Bäume ab einem bestimmten Stammumfang schützt. Daneben gelten das Bundesnaturschutzgesetz (Fällzeiten von Oktober bis Februar, Artenschutz) und gegebenenfalls Bebauungspläne oder Denkmalschutz. Wir prüfen, welche Regeln für Ihren Baum gelten, und unterstützen Sie mit einer fachlichen Begründung beim Antrag.

Häufige Fragen zur Baumkontrolle

Wer haftet, wenn ein Baum umfällt?

Grundsätzlich der Eigentümer des Grundstücks, auf dem der Baum steht, wenn er erkennbare Gefahren nicht beseitigt hat. Eine regelmäßige, dokumentierte Baumkontrolle hilft, die Verkehrssicherungspflicht nachzuweisen. Dies ist keine Rechtsberatung.

Was sind die FLL-Baumkontrollrichtlinien?

Die Richtlinien der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau (FLL) legen fest, wie Bäume zur Verkehrssicherheit kontrolliert und dokumentiert werden. Sie gelten in Deutschland als anerkannter Standard.

Brauche ich eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?

Das hängt von Ihrer Gemeinde und dem Baum ab. Viele Gemeinden schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang. Wir klären das vor der Fällung und unterstützen Sie beim Antrag.

Bekomme ich eine schriftliche Dokumentation?

Ja. Sie erhalten eine Dokumentation mit Befund, empfohlenen Maßnahmen und dem nächsten Kontrolltermin.

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